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Trauerkarten mit passenden Trauersprüchen

Trauerkarten mit passenden Trauersprüchen

Nach einem Todesfall sind die Hinterbliebenen gesetzlich dazu verpflichtet innerhalb von möglichst kurzer Zeit den Tod gegenüber den Behörden und anderen Institutionen anzuzeigen. Zuerst müssen eine Reihe an Formalitäten erledigt werden, bis der Verstorbene auch bestattet werden darf. Ist der Tote zu Hause verstorben, ist umgehend eine entsprechende Benachrichtigung eines Arztes zu veranlassen, der offiziell den Tod feststellt und den Totenschein ausfertigt. . Der Tod einer Person muss spätestens am folgenden Werktag dem zuständigen Standesamt mitgeteilt werden.

Das gibt es zu tun....

Zunächst ist es Pflicht des Familienoberhauptes, die Anzeige in die Wege zu leiten. Bei dessen Abwesenheit sind die Personen verpflichtet, in deren Haus oder Wohnung der Tote verschieden ist. Dann folgen die Personen, die den Tod bezeugt oder Kenntnis darüber erlangt haben. Für die entsprechende Meldung beim Standesamt ist die Vorlage des Totenscheins sowie des Personalausweises des Verstorbenen erforderlich. Falls nötig, ist ebenfalls das Familienbuch, die eventuell vorhandene Sterbeurkunde des Ehepartners, die Scheidungsurkunde und die Geburtsurkunde des Toten beizubringen.

Nach dem Tod....

Ist der Tote in einem Krankenhaus oder in einem Seniorenheim verstorben, liegt die Anzeigepflicht bei der Leitung. Hat der Standesbeamte die erforderlichen Angaben erhalten, trägt er die Daten in das Sterbebuch ein. Dies ist insofern von Bedeutung, als dass vor Eintrag in dieses Sterbebuch der Tote nicht beigesetzt wird. Ausnahmegenehmigungen werden nur durch die Polizei erteilt. Der Standesbeamte händigt auf Antrag den Familienangehörigen die Sterbeurkunde aus. Jetzt kann sich die Familie mit dem Beerdigungsinstitut in Verbindung setzen, welches für die Beisetzung ebenfalls die erforderlichen Dokumente benötigt.

Nicht vergessen....

Weiterhin sind auch die Versicherungen des Verstorbenen umgehend über dessen Tod zu informieren, da ansonsten wichtige Fristen verstreichen und der Anspruch auf die Leistung verfällt. Diese Fristen sind vertraglich geregelt und laufen meistens innerhalb von 48 Stunden ab. Des Weiteren werden die zuständige Krankenkasse und der Rentenversicherungsträger benachrichtigt.

Quelle Fotos: pixabay.com

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